Lehramt Deutsch

Gegenwärtig gibt es am KIT 3 Lehramtsstudiengänge: 

  1. Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien - Teilstudiengang Deutsch (B.Ed.) seit WS 2015/16
  2. Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien - Teilstudiengang Deutsch (M.Ed.) seit WS 2018/19
  3. Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien - Erweiterungsfach Deutsch seit WS 2018/19

Zum Nachteilsausgleich für alle Lehramtstudierenden siehe die entsprechenden Informationen der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften unter:

Informationen zum Teilstudiengang Deutsch im Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien (B.Ed.)

Zentrale Informationen finden Sie auf der Seite der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre:

https://www.sle.kit.edu/vorstudium/lehramt-deutsch.php

Verfahren zur Verlängerung der Orientierungsprüfung: Mit dem von Ihnen ausgefüllten Formular gehen Sie zur Unterzeichnung in die Sprechstunde des Fachvertreters Deutsch im Prüfungsausschuss Lehramt am KIT, Prof. Andreas Böhn (Sprechstundentermine https://www.geistsoz.kit.edu/germanistik/2100_Boehn-info.php). Mit dem vom Fachvertreter unterschriebenen Formular gehen Sie im Anschluss daran zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Lehramt am KIT (siehe https://www.geistsoz.kit.edu/945.php) zur finalen Unterzeichnung. Der Prüfungsausschuss wird durch die Leistungskoordinatorin Lehramt am Zentrum für Lehrerbildung unterstützt: https://www.zlb.kit.edu/1921.php

Informationen zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien – Teilstudiengang Deutsch (M.Ed.)

Zentrale Informationen finden Sie auf der Seite der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre:

https://www.sle.kit.edu/vorstudium/lehramt-master-deutsch.php

Informationen zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien – Erweiterungsfach Deutsch

Zentrale Informationen finden Sie auf der Seite der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre:

https://www.sle.kit.edu/vorstudium/lehramt-master-deutsch-erweiterungsfach.php

Fragenpools Grundlagenwissen (B.Ed., Mastererweiterungsfach)

Verfahren Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,

die am KIT wie an anderen Hochschulen bzw. außerhalb des Hochschulsystems erbracht worden sind: Die Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt auf Basis von §18 der aktuell geltenden Studien- und Prüfungsordnung (SPO) durch den Fachstudienberater Lehramt Deutsch, Prof. Dr. Stefan Scherer (Sprechstundentermine https://www.geistsoz.kit.edu/germanistik/1387_1456.php): Die von Ihnen dort vorgelegten Leistungen werden im Blick auf die fachlichen Anforderungen der beschriebenen Module in den Lehramtstudiengängen vom Prüfungsausschuss im Anschluss an die Bewertung geprüft und anerkannt. Gleichwertigkeitsprüfungen erfolgen nicht im Sinne eines schematischen Vergleichs, sondern im Sinne einer Gesamtbewertung (Äquivalenzfeststellungen) laut §18 SPO. Neu immatrikulierte Studierende müssen den Antrag auf Anerkennung laut §18 (2) innerhalb eines Semesters nach Immatrikulaton stellen.

Für weitere Fragen zur Organisation des Lehramtstudiums steht Ihnen das Mentorenprogramm des Instituts für Germanistik: Literatur, Sprache, Medien zur Verfügung: https://www.geistsoz.kit.edu/germanistik/mentorenprogramm.php

Weiterführende Informationen zum Lehramtsstudium, zum Referendariat und zum späteren Berufseinstieg sowie zur Mailingliste-Lehramt finden Sie über das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB): https://www.zlb.kit.edu/index.php