Lehramt Deutsch

Gegenwärtig gibt es am KIT Lehramtsstudierende nach vier Prüfungsordnungen, nämlich nach:

  1. Staatsexamen gem. Gymnasiallehrerprüfungsordnung vom Juli 2009 für Studierende ab WS 2010/11, die zum 31. Juli 2024 bzw. 31. Juli 2025 für die Fächerkombinationen mit Musik oder Bildender Kunst ausläuft
  2. Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien - Teilstudiengang Deutsch (B.Ed.) seit WS 2015/16
  3. Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien - Teilstudiengang Deutsch (M.Ed.) seit WS 2018/19
  4. Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien - Erweiterungsfach Deutsch seit WS 2018/19

Zum Nachteilsausgleich für alle Lehramtstudierenden siehe die entsprechenden Informationen der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften unter:

Informationen zum Teilstudiengang Deutsch im Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien (B.Ed.)

Zentrale Informationen finden Sie auf der Seite der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre:

https://www.sle.kit.edu/vorstudium/lehramt-deutsch.php

Verfahren zur Verlängerung der Orientierungsprüfung: Mit dem von Ihnen ausgefüllten Formular gehen Sie zur Unterzeichnung in die Sprechstunde des Fachvertreters Deutsch im Prüfungsausschuss Lehramt am KIT, Prof. Andreas Böhn (Sprechstundentermine https://www.geistsoz.kit.edu/germanistik/2100_Boehn-info.php). Mit dem vom Fachvertreter unterschriebenen Formular gehen Sie im Anschluss daran zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Lehramt am KIT (siehe https://www.geistsoz.kit.edu/945.php) zur finalen Unterzeichnung. Der Prüfungsausschuss wird durch die Leistungskoordinatorin Lehramt am Zentrum für Lehrerbildung unterstützt: https://www.hoc.kit.edu/zlb/Beratung_Leistungskoordinatorin_Lehramt.php

Informationen zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien – Teilstudiengang Deutsch (M.Ed.)

Zentrale Informationen finden Sie auf der Seite der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre:

https://www.sle.kit.edu/vorstudium/lehramt-master-deutsch.php

Informationen zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien – Erweiterungsfach Deutsch

Zentrale Informationen finden Sie auf der Seite der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre:

https://www.sle.kit.edu/vorstudium/lehramt-master-deutsch-erweiterungsfach.php

Fragenpools Grundlagenwissen (B.Ed., Mastererweiterungsfach)

Verfahren Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,

die am KIT wie an anderen Hochschulen bzw. außerhalb des Hochschulsystems erbracht worden sind: Die Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt auf Basis von §18 der aktuell geltenden Studien- und Prüfungsordnung (SPO) durch den Fachstudienberater Lehramt Deutsch, Prof. Dr. Stefan Scherer (Sprechstundentermine https://www.geistsoz.kit.edu/germanistik/1387_1456.php): Die von Ihnen dort vorgelegten Leistungen werden im Blick auf die fachlichen Anforderungen der beschriebenen Module in den Lehramtstudiengängen vom Prüfungsausschuss im Anschluss an die Bewertung geprüft und anerkannt. Gleichwertigkeitsprüfungen erfolgen nicht im Sinne eines schematischen Vergleichs, sondern im Sinne einer Gesamtbewertung (Äquivalenzfeststellungen) laut §18 SPO. Neu immatrikulierte Studierende müssen den Antrag auf Anerkennung laut §18 (2) innerhalb eines Semesters nach Immatrikulaton stellen.

 

 

Informationen zu den Staatsexamensstudiengängen nach der GymPO I (gültig bis 31. Juli 2024, bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik bis 31. Juli 2025)

 

Landeslehrerprüfungsamt Baden-Württemberg, Außenstelle Karlsruhe

http://www.llpa-bw.de/,Lde/beim+Regierungspraesidium+Karlsruhe

(hier auch die Hinweise zur pandemiebedingten Verlängerung der letztmöglichen mündlichen Staatsexamens-Prüfungen)

 

Studien- und Prüfungsordnungen

Informationen zu den mündlichen Staatsxamensprüfungen

Für die Anmeldung zur mündlichen Staatsexamens-Prüfung, die jeweils aktuellen Terminpläne, die Meldeformulare und Infoblätter, die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner wenden Sie sich bitte an das Landeslehrerprüfungamt Außenstelle Karlsruhe

Die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien (mündliche Staatsxemanensprüfung) kann innerhalb eines Kalenderjahres entweder zu einem Frühjahrstermin oder zu einem Herbsttermin abgelegt werden.

Die Prüfungen finden in 2 Korridoren pro Jahr statt:

  • Frühjahr: 2. und 3. Vorlesungswoche im SoSe: Ende April/Anfang Mai
  • Herbst: 2. und 3. Vorlesungswoche im WS: Ende Oktober/Anfang November

Die Anmeldezeiträume für diese Termine nehmen sich dabei wie folgt aus:

  • Prüfung geplant im Rahmen des Frühjahrstermins: Die Anmeldung muss jeweils in dem Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.10. des Vorjahres erfolgen.
  • Prüfung geplant im Rahmen des Herbsttermins: Die Anmeldung muss jeweils in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.04. desselben Jahres erfolgen.

Die exakten Termine werden jeweils rechtzeitig durch das Landeslehrerprüfungsamt bekannt gegeben.

Die Schwerpunktblätter für die mündliche Examensprüfung finden Sie auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamtes.

Für weitere Fragen zur Organisation des Lehramtstudiums und zum Staatsexamen Lehramt Deutsch steht Ihnen das Mentorenprogramm des Instituts für Germanistik: Literatur, Sprache, Medien zur Verfügung: https://www.geistsoz.kit.edu/germanistik/mentorenprogramm.php

Weiterführende Informationen zum Lehramtsstudium (GymPO I), zum Referendariat und zum späteren Berufseinstieg sowie zur Mailingliste-Lehramt finden Sie über das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) am House of Competence (HoC): https://www.hoc.kit.edu/lehrerbildung.php 

Eine Auflistung der prüfungsberechtigten DozentInnen für die mündliche Staatsexamensprüfung Lehramt Deutsch finden Sie hier: Prüferliste

 

Fragenpools Grundlagenwissen für die Basismodule und die mündliche Staatsexamensprüfung

Stand: Februar 2015

Auf der Grundlage der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I – GymPO I) vom 31. Juli 2009 und der Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 6. Februar 2012 (www.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2012_AB_002.pdf) führt das Institut für Literaturwissenschaft Fragenpools für die drei Basismodule Literaturgeschichte 1 (Neuere deutsche Literaturwissenschaft), Literaturgeschichte 1 (Mediävistik) und Literaturwissenschaft/ Systematik ein.

Für den Lehramtsstudiengang Deutsch ist diese Regelung ab sofort verbindlich.

Die Vorlesung, die für das jeweilige Basismodul angerechnet werden soll (3 LP), wird in Form einer Klausur abgeschlossen, in der 50% der Fragen aus dem Bereich Grundlagenwissen des jeweiligen Basismoduls stammen, während sich die anderen 50% auf den Stoff der Vorlesung selbst beziehen. Dieses Grundlagenwissen gehört deshalb nicht zum Stoff der jeweiligen Vorlesung, sondern wird ab dem 1. Semester in den Einführungsseminaren vermittelt. Darüber hinausgehende Kenntnisse sind durch Selbststudium und studienbegleitende Lektüre der unten jeweils angegebenen Grundlagenliteratur anzueignen bzw. zu vertiefen; sie dienen der Sicherstellung eines für die Vertiefungsmodule unverzichtbaren Basiswissens.

Zur Orientierung sind im Folgenden für jedes Modul Themen (z.T. in Form von Musterfragen) aufgeführt. Da sich aus diesen Fragenpools der Basiswissen-Klausurteil (50%) bedienen wird, können sich die Studierenden im Selbststudium an diesen Themen orientieren.

 

Fragenpools Grundlagenwissen (Basismodule)

Fragenpool Sprachwissenschaft: Einführungsmodul Sprache