Zugangsvoraussetzung/Studienvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes BA-Studium oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss in Germanistik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt.

 

Verfahren Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die am KIT wie an anderen Hochschulen bzw. außerhalb des Hochschulsystems erbracht worden sind: 

Die Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt durch den Fachstudienberater Lehramt Deutsch, Prof. Dr. Stefan Scherer (Sprechstundentermine https://www.geistsoz.kit.edu/germanistik/1387_1456.php): Die von Ihnen dort vorgelegten Leistungen anderer Hochschulen oder aus anderen Studiengängen des KIT werden im Blick auf die fachlichen Anforderungen der beschriebenen Module in den Lehramtstudiengängen vom Prüfungsausschuss im Anschluss an die Bewertung geprüft und anerkannt. Gleichwertigkeitsprüfungen erfolgen nicht im Sinne eines schematischen Vergleichs, sondern im Sinne einer Gesamtbewertung (Äquivalenzfeststellungen).