Promotion

Hinweise zur Promotion an der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften

 

Bitte lesen Sie die Promotionsordnung! (LINK)
  1. An der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften ist eine Promotion zum Doktor der Philosophie (Dr. phil.) möglich. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist ein akademischer Studienabschluss in einem relevanten Fachgebiet und die Einreichung einer Dissertation, die die Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung und angemessenen Darstellung der Ergebnisse erkennen lässt.
    Ein Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist an den Dekan der Fakultät zu richten. Näheres regelt die Promotionsordnung vom 04. Oktober 2016, die hier heruntergeladen werden kann. Ebenso die Promotionsordnung vom 15. August 2007 (LINK), die Erläuterung zur Promotionsordnung vom Oktober 2013 [Regelung, dass eine kumulative Dissertation möglich ist] (LINK), sowie die Satzung zur Änderung der Promotionsordnung vom 29. Oktober 2021 (LINK).
    Es wird dringend empfohlen, sich vor der Antragstellung, besser noch vor der Anfertigung einer Dissertation von einem fachlichen zuständigen Professor/Privatdozenten der Fakultät beraten zu lassen. Umfang und Dauer der Beratung sind individuell zu vereinbaren.
  2. Es besteht ferner die Möglichkeit, zur Vorbereitung auf die Promotion ein förmliches Betreuungsverhältnis zu vereinbaren und den Status eines Doktoranden einzunehmen. Dieser Status ist u.a. erforderlich für Stipendienanträge und ggf. auch zur Immatrikulation. Er ist jedoch keine Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren.
    Ein Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin ist an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Näheres regelt die Promotionsordnung vom 04. Oktober 2016. Dem Antrag ist eine Promotionsvereinbarung beizufügen, die hier heruntergeladen werden kann.

    Die Annahme als Doktorandin/Doktorand erfolgt zum

    - Sommersemester (Einreichung des Antrages in den Monaten Februar und März)

    - Wintersemester (Einreichung des Antrages in den Monaten August und September
     

  3. Rechtzeitig vor Ablauf der Annahme muss eine Verlängerung der Annahme bei der KIT-Fakultät in Docata beantragt werden. Hierfür benötigen Sie eine Stellungnahme Ihres/Ihrer Erstbetreuer*in, für die eine Vorlage in Docata hinterlegt ist. In einem kurzen Eingabeassistenten geben Sie die notwendigen Angaben ein, laden die unterschriebene Stellungnahme Ihres/Ihrer Erstbetreuer*in hoch und schließen die Beantragung in Docata ab. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem ▶ Login in Docata. Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Verlängerung der Annahme erhalten Sie schriftlich von Ihrer KIT-Fakultät.

 

Ombudsperson für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Betreuerinnen und Betreuer