-
Informieren Sie sich auf der Seite des IStO und besuchen Sie eine Informationsveranstaltung (die Termine finden Sie stets unter dem Reiter 'Aktuelles').
-
Nehmen Sie Kontakt mit dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Instituts auf (diese finden Sie über den Reiter 'Ansprechpartner'). Mit dem/der Auslandsbeauftragten klären Sie alle fachlichen Fragen, wie z.B. die Rahmenbedingungen, die Studienpläne, Anerkennungen etc.
-
Bewerben Sie sich mit den folgenden Unterlagen (per Email) beim Fakultätskoordinator:
-
Ein kurzes Motivationsschreiben (warum möchten Sie im Ausland studieren? Was erhoffen Sie sich von Ihrem Aufenthalt in Stadt A?). In einigen Instituten (z.B. in der Abteilung Wissenschaftskommunikation) ist kein Motivationsschreiben erforderlich, dort wird dieses durch ein Bewerbungsgespräch ersetzt.
-
einen tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Foto
-
Nachweis über bisherige erbrachte akademische Leistungen (bzw. transcript of records)
-
Nachweis über Sprachkenntnisse .
Für die Bewerbung reicht u.U. das Abiturzeugnis (insofern auf dem Abiturzeugnis das Sprachniveau explizit erwähnt wird, z.B. B1), ansonsten müssten Sie im Sprachenzentrum des KIT einen Test bzw. Sprachkurs absolvieren. Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes müssen Sie das geforderte Sprachniveau durch einen Test oder Sprachkurs des Sprachenzentrums am KIT nachweisen!
-
-
Sie benötigen jetzt noch kein Learning Agreement (das Dokument, das die von Ihnen zu belegende Kurse an der Partnerhochschule aufführt), dies muss allerdings vor Antritt des Auslandsaufenthaltes vorliegen. Das Learning Agreement müssen Sie mit dem/der Auslandsbeauftragten in Ihrem Institut erarbeiten.
-
Schicken Sie die gesamten Bewerbungsunterlagen an den Fakultätskoordinator, vorzugsweise per Email. Er kümmert sich in Abstimmung mit den Auslandsbeauftragten in den Instituten um den zweiten Schritt: die Nominierung durch das IStO. Die Entscheidung über Ihre Bewerbung erfolgt bei den Auslandsbeauftragten der Institute. Wenn Sie nominiert werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung vom Fakultätskoordinator.
Nominierung durch das International Students Office (IStO)
- Das IStO 'nominiert' die ausgewählten Studierenden bei den Partnerhochschulen. Eine Annahme durch diese ist nicht garantiert, in letzter Zeit hat dies jedoch immer geklappt.
- Es kümmert sich auch um die Abwicklung der Stipendien (300E/360E/420E, je nach Land, z.B. Bulgarien/Frankreich/Norwegen).
- Weitere Details hängen von den Partnerhochschulen ab, Sie müssen jedoch im Semester vor Antritt des Auslandsaufenthaltes unbedingt ein Learning Agreement ausfüllen (der/die Auslandsbeauftragte in Ihrem Institut unterstützt Sie dabei). Das gilt auch dann, wenn die Partneruniversität noch nicht die aktuellsten Kurse aufgeführt hat. In diesem Fall müssten Sie bei Antritt des Auslandsaufenthaltes das Learning Agreement anpassen.
Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- In Ihrem Learning Agreement sind die Kurse der Partnerhochschule aufgeführt, die Sie belegen möchten. Das Learning Agreement müssen Sie mit dem/der Auslandsbeauftagten in Ihrem Institut erarbeiten, so dass die dort aufgeführten Kurse für Ihren Studiengang geeignet sind.
- Sobald Sie die Leistungsnachweise der Partnerhochschule erhalten haben (hier unterscheiden sich die Formate), nehmen Sie wieder Kontakt mit dem/der Auslandsbeauftragten in Ihrem Institut auf, der/die dann Ihren Antrag auf Anerkennung zum Studiendekan/Prüfungsausschuss der Fakultät weiterleitet und durch ein Fachgutachten unterstützt. Die Anerkennung sollte kein Problem sein, wenn Sie Ihr Learning Agreement vorher gemeinsam erarbeitet haben.