Anerkennung von Berufspraktika

Die Anerkennung der Berufspraktika ist Aufgabe des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Wenn Sie ein Pflichtpraktikum anerkennen lassen sollen oder wissen möchten, ob ein bestimmtes Praktikum geeignet ist, wenden Sie sich bitte zunächst an die Prüfungsverwaltung der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften (via e-Mail an pruefungsverwaltung∂geistsoz.kit.edu).

Für die Genehmigung des Pflichtpraktikums benötigen wir zunächst einen Beleg Ihres Arbeitgebers, dass die Stelle "eine Anschauung von einer berufspraktischen Tätigkeit entweder im Kultur- oder Medienbereich oder einem anderen Berufsfeld, das Arbeitsplätze für Absolventen / Absolventinnen des Studiengangs bietet" vermittelt: Das heißt, es sollten die Arbeits- oder Tätigkeitsbereiche im Einzelnen, der zeitliche Arbeitsaufwand und die Gesamtdauer des Praktikums aufgeführt sein (s. a. die Angaben zum Modul "Berufspraktikum" im Modulhandbuch Ihres Studiengangs). Dann kann Ihnen ggf. eine Anerkennung des Praktikums nach "Ableistung" desselben in Aussicht gestellt werden und sobald Sie das Praktikum vollständig beendet haben, lassen Sie sich dies vom Arbeitgeber bestätigen und legen uns diese Bestätigung wiederum vor. Dann könnte, bei Erfüllung aller Voraussetzungen, das Modul in CAS Campus als bestanden eingetragen werden.
 

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